Fragen

Häufig gestellte Fragen

Die Grundlagen zum Konzept, Vergütungsmodell und zur Eignung für Besitzer.

Für wen ist dieser Marktplatz gedacht?

Für alle, die einen Gebrauchtwagenkauf prüfen und ihn richtig Probe fahren möchten: ein gängiges Modell vom Privatverkäufer, eine eingestellte Ausstattung oder einen Enthusiasten-Klassiker.

Wie wird der Besitzer vergütet?

Jedes Angebot hat eine feste Probefahrtgebühr. Der Besucher zahlt diesen Betrag für den vereinbarten Termin an den Besitzer.

Können Besitzer Regeln festlegen?

Ja. Besitzer legen vor jeder Buchung Verfügbarkeit, Anforderungen an den Fahrer, Wetterbeschränkungen und Hinweise für das Briefing fest.

Welche Fahrzeuge eignen sich besonders gut?

Jeder Gebrauchtwagen, der bei einem Händler nicht mehr zur Probefahrt verfügbar ist: aktuelle Modelle von Privatverkäufern, eingestellte Ausstattungen, letzte Generationen, Youngtimer und Enthusiasten-Klassiker.

Ist der Besitzer während der Probefahrt anwesend?

Ja, die Anwesenheit des Besitzers ist bei jeder Probefahrt erforderlich. Dies ist nicht nur eine Sicherheitsregel: Sie reduziert rechtliche und versicherungsrechtliche Risiken erheblich. Standard-Kfz-Haftpflichtpolicen schränken die 'Überlassung' (Herausgabe des Fahrzeugs) an Dritte häufig ein oder schließen sie aus. Wenn der Besitzer im Fahrzeug bleibt und den Fahrer begleitet, ist die Vereinbarung im rechtlichen Sinne keine Überlassung mehr Sie wird zu einer gemeinsam erlebten Fahrt. Viele Versicherer werden den Drittfahrer-Ausschluss in diesem Szenario nicht anwenden. Zudem kann der Besitzer den Führerschein vor Ort prüfen, das Fahrverhalten beobachten und bei Bedarf sofort eingreifen.

Ist meine Versicherung für bezahlte Probefahrten gültig?

Die meisten privaten Kfz-Haftpflichtpolicen schließen 'gewerbliche Nutzung' oder 'Überlassung' an Dritte aus. Sie MÜSSEN Ihren Versicherer kontaktieren und bestätigen, dass bezahlte begleitete Probefahrten (Begleitfahrten) vor dem Einstellen abgedeckt sind. Da der Besitzer immer anwesend ist, wird die Vereinbarung typischerweise als begleitete gemeinsame Fahrt und nicht als Fahrzeugvermietung angesehen, was die Risikobewertung des Versicherers verbessert. Viele Versicherer bieten Peer-to-Peer-Carsharing-Policen an, die dies ausdrücklich abdecken.

Welche Fahrzeugdokumentation ist erforderlich?

Ihr Fahrzeug muss eine gültige TÜV/HU (Hauptuntersuchung), eine ordnungsgemäße Zulassung mit gültigen Kennzeichen und eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Alle Dokumente müssen aktuell sein. Fahrzeuge ohne gültigen TÜV können nicht teilnehmen (FZV-Vorschriften).

Was passiert bei einem Unfall oder Schaden?

Nach deutschem Recht (StVG § 7) haftet der Fahrzeughalter verschuldensunabhängig für Schäden an Dritten. Da der Besitzer im Fahrzeug anwesend ist, kann er das Fahrverhalten direkt beobachten, die Fahrt bei Problemen frühzeitig stoppen und bei einem Vorfall als Augenzeuge aussagen, was die Position des Besitzers in einem Streit stärkt. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug liegen in Ihrer Verantwortung, sofern keine Kaskoversicherung dies abdeckt. Dokumentieren Sie den Fahrzeugzustand vor und nach jeder Fahrt mit Fotos und einem unterzeichneten Übergabeprotokoll.

Was sind die rechtlichen Anforderungen für Probefahrer?

Probefahrer müssen einen gültigen Führerschein (Fahrerlaubnis Klasse B) besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und kein aktives Fahrverbot haben. Falsche Angaben sind eine Straftat. Das Ermglichen eines Fahrers ohne Führerschein ist eine Straftat (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe für den Fahrzeughalter).

Muss ich für jede Probefahrt eine Vereinbarung unterzeichnen?

Ja, wir empfehlen dringend eine schriftliche Vereinbarung (Probefahrtvereinbarung), die den Fahrzeugzustand, die Führerscheinprüfung, die vereinbarte Route/Dauer, Haftungsbedingungen und etwaige Schäden dokumentiert. Siehe unsere Nutzungsbedingungen für die erforderlichen Bestandteile.

Was ist mit dem Datenschutz und meinen Führerscheindaten?

Wir prüfen Ihren Führerschein auf Gültigkeit (Fahrerlaubnisprüfung) gemäß deutschem Verkehrsrecht (StVG § 21). Wir speichern nicht Ihre vollständige Führerscheinnummer; nur der Verifizierungsstatus wird zur Rechtseinhaltung gespeichert. Alle Daten sind durch die DSGVO (DSGVO/GDPR) geschützt.