Nutzungsbedingungen
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig, bevor Sie ein Fahrzeug buchen oder einstellen.
1. Allgemeine Bedingungen
Probefahrt Touristen ist ein digitaler Marktplatz, der Fahrzeugbesitzer mit Personen verbindet, die an Probefahrten mit Privatfahrzeugen interessiert sind. Beide Parteien müssen diese Bedingungen lesen und akzeptieren, bevor sie die Plattform nutzen. Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht (BGB, Bürgerliches Gesetzbuch).
2. Anforderungen an Fahrzeugbesitzer
Kfz-Versicherung
⚠️ Wichtig:
- Sie müssen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug haben, die Drittfahrern das Führen des Fahrzeugs ausdrücklich erlaubt.
- Standard-Kfz-Haftpflichtpolicen schließen häufig 'gewerbliche Nutzung' aus. Fremden das Fahren gegen Entgelt zu erlauben kann diesen Ausschluss auslösen.
- Sie müssen Ihre Versicherungspolice prüfen oder Ihren Versicherer kontaktieren, BEVOR Sie ein Inserat erstellen. Die Nichtoffenbarung bezahlter Probefahrten gegenüber Ihrem Versicherer kann zur Leistungsablehnung nach PflVG § 26 führen.
- Ziehen Sie Peer-to-Peer-Carsharing-Versicherungsprodukte in Betracht, die bezahlte Probefahrten ausdrücklich abdecken.
- Die Pflicht-Kfz-Haftpflicht deckt den Fahrer ab, wenn er dazu berechtigt ist. Der Schutz folgt dem Auto, nicht der Person.
- Kaskoversicherungen decken Drittfahrer in der Regel NICHT ab, sofern dies nicht ausdrücklich in Ihrer Police enthalten ist.
Fahrzeugzulassung und TÜV/HU-Hauptuntersuchung
- Ihr Fahrzeug muss eine aktuelle, gültige TÜV/HU (Hauptuntersuchung) haben. Fahrzeuge ohne gültigen TÜV dürfen rechtlich nicht an diesem Marktplatz teilnehmen (FZV, Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
- Ihr Fahrzeug muss ordnungsgemäß zugelassen sein mit gültigen Kennzeichen.
- Sie müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Sie haften nach StVG § 7 und § 31 StVO, wenn Sie wissentlich ein mangelhaftes Fahrzeug übergeben.
Begleitpflicht des Besitzers
Der Besitzer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer jeder Probefahrt im Fahrzeug anwesend zu sein. Dies ist eine verbindliche Plattformregel.
- Die Anwesenheit des Besitzers stellt sicher, dass die Vereinbarung rechtlich eine begleitete gemeinsame Fahrt ist, keine Fahrzeugüberlassung (Überlassung). Diese Unterscheidung ist im Rahmen vieler Versicherungspolicen relevant und reduziert das Risiko, dass eine Klausel zur gewerblichen Nutzung ausgelöst wird.
- Der Besitzer muss den Führerschein des Probefahrers vor Fahrtbeginn persönlich prüfen (Einhaltung StVG § 21).
- Der Besitzer kann jede Probefahrt nach eigenem Ermessen frühzeitig beenden, wenn er das Fahrzeug oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht.
Haftung und Schadloshaltung
- Nach StVG § 7 (Halterhaftung) haften Sie als eingetragener Fahrzeughalter verschuldensunabhängig ('Gefährdungshaftung') für Schäden an Dritten. Dies kann vertraglich gegenüber Dritten nicht ausgeschlossen werden.
- Sie können vom Probefahrer Schadensersatz für Schäden verlangen, die durch seine Fahrlässigkeit verursacht wurden (BGB § 280 ff.). Stellen Sie sicher, dass Sie vor jeder Probefahrt eine unterschriebene Vereinbarung haben.
- Sie müssen den Fahrzeugzustand vor und nach jeder Probefahrt dokumentieren (vorhandene Schäden, Kilometerstand, Kraftstoffstand).
- Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug (Kaskoschaden) liegen in Ihrer Verantwortung, sofern Ihre Versicherung keine Drittfahrer abdeckt.
Dokumentation vorhandener Schäden
-
Vor jeder Probefahrt MÜSSEN Sie ein Übergabeprotokoll bereitstellen, das folgendes dokumentiert:
- Aktueller Kilometerstand
- Kraftstoffstand
- Alle sichtbaren Schäden, Kratzer oder Mängel
- Fotos werden dringend empfohlen
- Der Probefahrer muss dieses Dokument unterzeichnen und bestätigen, dass er das Fahrzeug im angegebenen Zustand übernimmt.
3. Anforderungen an Probefahrer
Gültiger Führerschein (Fahrerlaubnis)
- Sie müssen einen gültigen Führerschein (Fahrerlaubnis Klasse B) besitzen, um ein gelistetes Fahrzeug zu fahren.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Ihr Führerschein darf nicht abgelaufen sein oder einem Fahrverbot unterliegen.
- Sie werden aufgefordert, Ihre Führerscheindaten im Buchungsprozess zu bestätigen. Falsche Angaben sind eine Straftat nach StVG § 21.
- Der Fahrzeughalter begeht eine Straftat (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Bußgeld), wenn er wissentlich einem Fahrer ohne gültigen Führerschein erlaubt, das Fahrzeug zu führen.
Haftung während der Probefahrt
- Als Probefahrer sind Sie verantwortlich, das Fahrzeug sicher und im Einklang mit deutschen Verkehrsgesetzen zu führen (StVO, Straßenverkehrsordnung).
- Sie haften gesamtschuldnerisch (nach StVG § 18) für Schäden, die durch Ihr fahrlässiges Führen des Fahrzeugs verursacht wurden.
- Sie verpflichten sich, den Fahrzeughalter für Schäden schadlos zu halten, die durch Ihre Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen Verkehrsgesetze verursacht wurden.
- Alle Verkehrsbußgelder, Parkvergänge oder Mautgebühren, die während der Probefahrt anfallen, liegen in Ihrer Verantwortung.
Fahrzeugzustand bei Rückgabe
- Sie müssen das Fahrzeug im gleichen Zustand wie übernommen zurückgeben (normaler Verschleiß ausgenommen).
- Sie müssen das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückgeben.
- Sie müssen das Fahrzeug mit dem in der Vereinbarung angegebenen Kraftstoffstand zurückgeben.
- Wenn das Fahrzeug während Ihrer Probefahrt beschädigt wird, haften Sie für die Reparaturkosten.
4. Versicherung und Schadensansprüche
- Die Pflicht-Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters deckt Schäden an Dritten ab (andere Fahrzeuge, Personen, Eigentum).
-
Schäden am getesteten Fahrzeug (Kaskoschaden) sind nur abgedeckt, wenn:
- die Kaskoversicherung des Besitzers Drittfahrer ausdrücklich einschließt, ODER
- die persönliche Kfz-Versicherung des Probefahrers die Haftung als Fahrer eines geliehenen Fahrzeugs abdeckt.
- Probefahrer werden gebeten, ihren Versicherungsschutz vor der Buchung zu prüfen.
- Die Plattform ist nicht verantwortlich für Versicherungsstreitigkeiten zwischen Besitzer und Fahrer.
5. Datenschutz (DSGVO / GDPR)
- Alle personenbezogenen Daten, einschließlich Führerscheindaten, werden gemäß EU-DSGVO (GDPR) und deutschem BDSG verarbeitet.
- Bitte lesen Sie unseren Datenschutzhinweis für vollständige Informationen über Datenerhebung, -nutzung und -aufbewahrung.
- Führerscheindaten werden ausschließlich zur Verifizierung und zur Sicherstellung der Rechtskonformität erhoben.
- Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO Art. 15 bis 18.
6. Verantwortlichkeiten und Haftungsbeschränkungen der Plattform
- Probefahrt Touristen agiert ausschließlich als Marktplatzvermittler. Wir besitzen keine Fahrzeuge und nehmen nicht an Probefahrten teil.
- Wir empfehlen Fahrzeughaltern dringend, den Versicherungsschutz der Fahrer zu überprüfen, bevor sie eine Probefahrt bestätigen.
- Wir haften nicht für Streitigkeiten zwischen Besitzern und Fahrern, einschließlich Streitigkeiten über Schäden, Versicherung oder Vertragsbedingungen.
- Die Plattform bietet keine Versicherung an. Fahrzeughalter und Probefahrer sind allein verantwortlich für den Abschluss eines angemessenen Versicherungsschutzes.
- Verstöße gegen diese Bedingungen (z.B. Fahren ohne gültige Versicherung) können zur Entfernung von der Plattform führen.
7. Verbotene Nutzungen
Nutzer verpflichten sich, NICHT zu:
- Ein Fahrzeug ohne gültige Versicherung für Probefahrten nutzen
- Eine Probefahrt ohne Anwesenheit des Besitzers im Fahrzeug durchführen
- Eine Probefahrt mit einem Fahrer ohne Führerschein ermöglichen oder daran teilnehmen
- Den Fahrzeugzustand oder die Eigentümerschaft falsch darstellen
- Falsche Identitätsdaten verwenden oder die Führerscheinverifizierung fälschen
- Ein Fahrzeug unter Verstoß gegen Verkehrsgesetze oder Fahrverbote führen
- Das Fahrzeug für andere Zwecke als die vereinbarte Probefahrt nutzen
- Das Fahrzeug ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers an Dritte unterlizenzieren oder vermieten
8. Streitbeilegung und geltendes Recht
- Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht (BGB, Bürgerliches Gesetzbuch).
- Streitigkeiten zwischen Besitzern und Fahrern sollten zunächst direkt über das Nachrichtensystem der Plattform geklärt werden.
- Nicht lösbare Streitigkeiten können an die EU-Online-Streitbeilegung (ODR) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen werden.
- Für kommerzielle Streitigkeiten vereinbaren die Parteien, vor rechtlichen Schritten eine Mediation zu versuchen.
9. Wichtige Haftungsausschlüsse
⚠️ BITTE SORGFÄLTIG LESEN:
- Versicherungshinweis: Private Probefahrten sind möglicherweise nicht durch standard Kfz-Versicherungspolicen abgedeckt. Sowohl Besitzer als auch Fahrer müssen ihren Versicherungsschutz vor der Teilnahme prüfen. Die Plattform ist nicht verantwortlich für Versicherungsstreitigkeiten.
- Rechtliche Haftung: Nach StVG § 7 haften Fahrzeughalter verschuldensunabhängig für Schäden an Dritten. Dies kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Schadloshaltungsvereinbarungen mit Fahrern sind nur bei eigenem Verschulden des Fahrers durchsetzbar.
- Strafrechtliche Haftung: Nach StVG § 21 ist das Ermöglichen, dass ein Fahrer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug führt, eine Straftat, die mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Bußgeld bestraft werden kann.
- Keine Gewährleistung: Die Plattform übernimmt keine Gewähr für Sicherheit, Verkehrstauglichkeit oder Versicherbarkeit gelisteter Fahrzeuge. Beide Parteien führen ihre Sorgfaltspflicht eigenständig durch.
10. Rechtsberatung
Diese Bedingungen dienen Informationszwecken. Für spezifische Rechtsberatung zu Versicherung, Haftung oder Compliance wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten deutschen Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht oder Vertragsrecht spezialisiert ist.